Wie lassen sich Ideen schützen?
Systematisch Ideen schützen ist eine zentrale Aufgabe des Technologie- und Innovationsmanagements. Der Schutz geistigen Eigentums ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung im Zusammenhang mit Innovationen. Er bringt Unternehmen bedeutende Wettbewerbsvorteile bis hin zu einer faktischen Monopolstellung. Gerade, wenn es darum geht, Innovationen erfolgreich am Markt zu positionieren, ist der Schutz der zugrundliegenden Erfindung erfolgskritisch. Bereits in einer frühen Innovationsphase ist es notwendig, Erfindung(en) (am besten schutzrechtlich) abzusichern. Die Themen Schutzrechte und Schutz(rechts)strategien sind somit Bestandteile des Technologie- und Innovationsmanagements.
Obwohl die wichtigste Empfehlung für Ideen schützen ist, einen fachlich ausgewiesenen Patentanwalt frühzeitig zu konsultieren, sind Kenntnisse über Schutzrechte wichtig, um
(A) mit einem Patentanwalt erfolgreich zusammenarbeiten zu können,
(B) Gefahren von Patentverletzungen zu erkennen und
(C) Informationen aus Patentrecherchen überhaupt für die eigene Technologie-Entwicklung bzw. -Strategie zu nutzen.
Sofern keine gewerblichen Schutzrechte möglich oder gewollt sind (s. u.), gibt es folgende faktische Schutzstrategien zum Ideen schützen:
- Erfindung bleibt Betriebsgeheimnis (bei Produktinnovationen schwer möglich, bei Verfahrensinnovationen durchaus praktikabel, da man durch das Produkt nicht unbedingt auf den Herstellungsprozess schließen kann)
- Schnelle Umsetzung und Einführung am Markt
- Lern- und Mengeneffekte bei der Herstellung erzielen, um Kostenführer zu werden
- Wichtige Vertriebskanäle besetzen
- Partnerschaften mit den wichtigsten Lieferanten abschließen
- Großen Kundenstamm schnell gewinnen
- Aufbau einer Marke bzw. eine hohe Reputation erlangen
- Standards im Markt setzen
- Hohe Kundenbindung erzielen z. B. durch Lock-in-Effekte
Das heißt, über die Erlangung von Wettbewerbsvorteilen und den Aufbau von Markteintrittsbarrieren kann die Innovation geschützt werden. Bei Produktinnovationen mit einer langen Nutzungsdauer sind dennoch gewerbliche Schutzrechte (zusätzlich) zu empfehlen.
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