Wie Sie bei Innovationen eine Risikovermeidung durchführen können

Nachdem die Risiken nun identifiziert, analysiert und bewertet wurden, sind mögliche im Sinne einer Risikovermeidung mögliche Abwehrmaßnahmen zu entwickeln. Diese werden zu einem Maßnahmenplan gebündelt, der durch „Wenn-Dann“-Überlegungen gekennzeichnet ist. Die Maßnahmen fallen in eine der folgenden vier Kategorien:

  • Risikovermeidung (Präventivmaßnahme):

Eliminieren einer bestimmten Bedrohung, normalerweise durch das Beseitigen der Risikoquelle.

  • Risikoübertragung:

Übertragen der Verantwortung für das Risiko auf einen Dritten (anderes Projekt, Abteilung, Unternehmen).

  • Risikominderung (Mitigation):

Reduzieren der Risikoaussetzung z. B. durch reduzieren der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos oder durch reduzieren der Auswirkungen.

  • Risikoakzeptanz:

Akzeptieren der Konsequenzen des Risikoeintritts.

Im Folgenden finden sich kurze Erläuterungen zu diesen Maßnahmenkategorien:

Risikovermeidung wäre der Idealzustand, ist jedoch schwer sicherzustellen. Einige Risiken, die frühzeitig im Innovationsprozess auftreten, können z. B. durch Präzisierung der Anforderungen, durch zusätzliche Informationen, durch Verbesserung der Kommunikation oder durch Beschaffung von Fachkenntnissen eliminiert werden. Andere Möglichkeiten sind, den Projektumfang zu reduzieren, um stark risikobehaftete Aktivitäten auszuschließen, mehr Ressourcen bereitzustellen, den Endtermin hinaus zu schieben oder anstatt einer neuen eine bekannte Vorgehensweise zu wählen.

Risikoübertragung eignet sich besonders gut für finanzielle Risiken. Typische Maßnahmen sind z. B. Abschluss von Versicherungen, Gewährleistung oder Garantien. Dies vereinbart man üblicherweise in Verträgen. Ein Festpreisvertrag z. B. überträgt die Innovationsrisiken auf den Auftragnehmer. Ein Vertrag, in dem nach Aufwand abgerechnet wird, lässt zwar mehr Risiken beim Auftraggeber, kann jedoch auch Kosten reduzieren, wenn sich während der Laufzeit des Projektes wesentliche Änderungen ergeben.

Risikomilderungsmaßnahmen sind z. B. die Prozesse zu vereinfachen, mehr Tests der Werkzeuge vor ihrem Einsatz durchzuführen, einen wirtschaftlich stabilen Vertragspartner auszuwählen, der Innovation mehr Ressourcen zur Verfügung zu stellen oder den Zeitplan zu verändern. Risikominderung kann z. B. Prototyping erfordern, um das Risiko die falsche Funktionalität zu entwickeln zu verringern oder um die Machbarkeit zu überprüfen.

Bei Risikoakzeptanz wird entschieden, den Plan nicht zu ändern, um dem Risiko zu begegnen oder das Team sieht sich nicht in der Lage, geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Passive Akzeptanz bedeutet, einfach abzuwarten und es dem Team zu überlassen, auf das Risikoereignis zu reagieren. Aktive Akzeptanz bedeutet, einen Notfallplan zu entwickeln, der ausgeführt wird, wenn das Risiko eintritt. Die häufigste Art der Notfallplanung ist es, Reserven einzuplanen – Zeit, Geld oder Ressourcen. Die Reserven müssen angemessen sein im Verhältnis zur Größe des Risikos.

Für jedes Risiko sollte die Kategorie gewählt werden, die wahrscheinlich den besten Effekt verspricht. Man kann auch primäre und Back-up-Maßnahmen entwickeln, wenn es sich um ein besonders gefährliches Risiko handelt.

Restrisiken sind solche, die verbleiben, nachdem Maßnahmen zur Risikovermeidung, Risikoübertragung oder Risikominderung ausgeführt wurden. Sie umfassen weiter kleinere Risiken, die akzeptiert wurden, indem Reserven in das Budget oder den Zeitplan eingebaut wurden. Sekundärrisiken sind wiederum Risiken, die sich aus einer Risikoabwehrmaßnahme ergeben. Sie müssen ebenfalls identifiziert und angemessen adressiert werden. Zum Beispiel kann die Milderung des Kostenrisikos durch einen Festpreisvertrag ein Qualitätsrisiko zur Folge haben, wenn der Lieferant aus Kostengründen Kompromisse bei der Qualität macht.

Wie in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt, sind die Risiken und Maßnahmen letztlich für die Innovation zu konkretisieren.

Liste von Maßnahmen zur Risikoabwehr