Lohnt es sich überhaupt, eine Erfindung zum Patent anzumelden?
Vorteile von Patenten:
Bei der Bewertung der Bedeutung von Patenten muss man sich zunächst klar über die Wirkung des Patentschutzes werden. Ein Patent stellt ein Verbietungsrecht dar. Allein der Patentinhaber darf den Gegenstand der Erfindung gewerbsmäßig herstellen, anbieten, in Verkehr bringen, gebrauchen, zu diesen Zwecken besitzen oder einführen sowie anwenden. Der Patentinhaber kann Dritte diese Handlungen verbieten. Ein Nutzungsrecht für den Patentinhaber besteht wiederum nur, insoweit keine Rechte Dritter oder gesetzliche Verbote entgegenstehen. Im Fall des Vorliegens Rechte Dritter spricht man von „patentrechtlicher Abhängigkeit„. Dies kommt in der Unternehmenspraxis durchaus häufig vor, dass die Nutzung eines Patents die Rechte anderer Patente beschneidet. Hier muss entweder der Patentinhaber eine Lizenz des anderen Patentes erwerben oder es kommt zu einem Übereinkommen der gegenseitigen Nutzung der jeweiligen Patente. In der nachfolgenden Tabelle sind die wesentlichen Vorteile von Patenten mit einer kurzen Erläuterung aufgeführt.
Patente werden häufig nicht nur für revolutionäre Erfindungen erteilt, im Gegenteil: Ein Großteil der angemeldeten Patente schützt vor allem inkrementelle Verbesserungen.
Nachteile von Patenten:
Ein Patent zu erlangen, ist nicht nur vorteilhaft, sondern können auch einige Nachteile mit sich bringen, die im Folgenden skizziert werden:
Eine Erfindung, die beim Patentamt angemeldet worden ist, wird in der Regel nach 18 Monaten durch das Patentamt veröffentlicht. Die Veröffentlichung umfasst die komplette Offenbarung mit den Patentansprüchen, Beschreibungen und ggf. Zeichnungen (s. u.). Damit können potenzielle Wettbewerber auf die Erfindung aufmerksam werden und entsprechend reagieren. Dies kann nachteilig für den Patentinhaber sein, da so erst Konkurrenten entstehen können.
Die Kosten für die Ausarbeitung der Patentanmeldung durch einen Patentanwalt und die jährlich steigenden Gebühren bzw. die Übersetzungen bei einem internationalen Patent sind sehr hoch und können während der Patentlaufzeit sich zu Kosten in Höhe von 10.000 bis mehr als 70.000 Euro kumulieren. Hinzukommen die internen Personalkosten der Patentabteilung bzw. den weiteren Beteiligten. Häufig werden für die Entrichtung der Jahresgebühren spezialisierte Dienstleister bzw. Kanzleien beauftragt, die einen Pauschalbetrag pro Land und Jahresgebühr – den sog. Retainer – als Vergütung verlangen.
Bis Erfindungen als ein Patent erteilt werden, ist ein langes Prüfverfahren mit ungewissem Ausgang zu durchlaufen, das vier bis fünf Jahre dauern kann. Erst nach der Erteilung ist das Patent durchsetzbar, d. h., erst dann kann man gegen Nachahmer rechtlich vorgehen. Für Produkte mit kurzem Produktlebenszyklus kann dies einen zu langen Zeitraum umfassen.
Vordergründig bieten Patente Schutz gegenüber Nachahmern. Allerdings ist es in einigen Fällen schwierig – wenn nicht sogar unmöglich – eine Patentverletzung nachzuweisen. Dies ist insbesondere bei Verfahrenspatenten der Fall, denn aus den daraus resultierenden Produkten kann man das konkrete (Produktions-)Verfahren nicht erkennen und den Produktionsprozess des Nachahmers wird man nicht beobachten können.
Schutzrechte sind nur dann etwas wert, wenn man in der Lage ist, diese auch vor Gericht durchzusetzen. Die häufig sehr hohen Anwalts- und Gerichtskosten, die man zunächst bei ungewissen Ergebnis des Patentverletzungsverfahrens selbst zahlen bzw. in Vorleistung gehen muss, können gerade kleine Startup-Unternehmen kaum tragen. Ebenso sind damit lange Verfahrensdauern der rechtlichen Auseinandersetzung verbunden.